Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen

Auf dieser Homepage werden zwei verschiedene Arten von Reisen angeboten, nämlich

  • Reisen, die von African Feeling Tours im eigenen Namen veranstaltet werden, und
  • Reisen, die von anderen Reiseveranstaltern durchgeführt werden. In den Reisebeschreibungen wird auf Kooperationspartner hingewiesen. Hier wird African Feeling Tours lediglich als Vermittler tätig.

    Die nachstehenden Reisebedingungen gelten nur für solche Reisen, die von African Feeling Tours als Eigenveranstaltung angeboten werden. Soweit Reisen anderer Reiseveranstalter vermittelt werden, gelten deren Reisebedingungen; für derartige vermittelte Reisen haftet African Feeling Tours nicht als Reiseveranstalter.

    1. Abschluss des Reisevertrages

    1.1. Mit der Buchung bieten Sie (der Reisende) African Feeling Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch elektronische Datenübermittlung vorgenommen werden. Die Buchung erfolgt auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch African Feeling Tours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird African Feeling Tours Ihnen eine Reisebestätigung aushändigen. Die Reisebedingungen von African Feeling Tours sind Bestandteil dieses Vertrages.

    1.2. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von African Feeling Tours vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie die Annahme oder konkludent z.B. durch Zahlung des Reisepreises erklären.

    2. Bezahlung

    2.1. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ab 6 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhalten Sie die Reiseunterlagen. African Feeling Tours ist nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten nach Punkt 7 zu belasten.

    3. Leistungen

    3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen und Preisangaben in dem für den Zeitraum gültigen Prospekt oder einer sonstigen Reiseaus-schreibung von African Feeling Tours bestimmt. Änderungen und Nebenabreden, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Reisebüros sind nicht berechtigt, vom Leistungs- und Preisangebot abweichende Zusicherungen zu geben. African Feeling Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

    4. Leistungsänderungen

    4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht von African Feeling Tours wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. African Feeling Tours ist verpflichtet, den Reisenden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

    4.2. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, falls die geänderten Leistungen nicht mängelfrei sind.

    4.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn African Feeling Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben ihre Rechte unverzüglich nach der Erklärung von African Feeling Tours über die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

    5. Preisanpassung

    5.1. Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist African Feeling Tours bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

    5.2. Erhöhen sich bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann African Feeling Tours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen:

    a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann African Feeling Tours von Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

    b) In anderen Fällen kann African Feeling Tours den auf den Einzelplatz des jeweiligen Beförderungsmittels entfallenden anteiligen Erhöhungsbetrag vom Reisenden verlangen.

    5.3. Erhöhen sich gegenüber African Feeling Tours die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, kann der Reisepreis entsprechend anteilig erhöht werden.

    5.4. Ändert sich nach Abschluss des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, kann African Feeling Tours die sich daraus ergebende Erhöhung auf den Reisepreis umlegen.

    5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises informiert African Feeling Tours Sie unverzüglich. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn African Feeling Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.

    6. Falls wir mal absagen müssen

    6.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt wie z. B. politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann African Feeling Tours den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann African Feeling Tours für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

    6.2. African Feeling Tours kann bis zu 28 Tagen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Sie erhalten in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

    6.3. African Feeling Tours kann den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages begründet ist. Kündigt African Feeling Tours, so behält sie Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

    7. Falls Sie von der Reise zurücktreten müssen

    7.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. African Feeling Tours kann in diesem Fall Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen und den Ersatzanspruch (Rücktrittspauschale) unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung in folgendem Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % vom Reisepreis pro Person
  • 29 bis 21 Tage vor Reiseantritt 40 % vom Reisepreis pro Person
  • 20 Tage bis 11 Tage vor Reiseantritt 60 % vom Reisepreis pro Person
  • ab 10. Tag vor Reiseantritt 80 % vom Reisepreis pro Person oder
  • bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises pro Person. Dem Reisenden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.

    7.2. Ihre Umbuchungswünsche hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen werden bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 55,- pro Reisenden berücksichtigt. Spätere Umbuchungswünsche können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den unter 7.1. genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.

    7.3. Bis 14 Tage vor Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise gegen eine Umbuchungsgebühr von 100,00 € p. P. durch eine dritte Person ersetzen lassen. Die Ersatzperson muss den Anforderungen gemäß Reiseprogramm entsprechen und ihrer Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie bleiben neben der Ersatzperson für die Bezahlung des vollen Reisepreises African Feeling Tours persönlich haftbar.

    7.7. Bei Änderungen, Neubuchungen und Stornierungen von Flugtickets, werden nach den Bedingungen der jeweils befördernden Fluggesellschaften Kosten geltend gemacht, die auch bei Nichterscheinen zum Abflug ("no show") entstehen.

    8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    8.1. Nehmen Sie die Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, wird sich African Feeling Tours bei den Leistungsträgern um Erstattung der von diesen ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich nur um unerhebliche Leistungen handelt.

    9. Haftung von African Feeling Tours

    9.1. African Feeling Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Ausschreibungen angegebenen Reiseleistungen, sofern nicht gemäß Ziffer 4 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Ausschreibung erklärt hat, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

    9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Flugverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt oder werden sonstige Einzelleistungen, wie Hotelunterkunft, Mietwagen, ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet, haftet African Feeling Tours lediglich als Vermittler für die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für die vermittelte Leistung selbst. Entsprechendes gilt für die auf dieser Homepage angebotenen Pauschalreisen anderer Veranstalter.

    10. Wenn Sie während der Reise unzufrieden sind:

    10.1. Etwaige Mängel von Reiseleistungen sind unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Soweit eine Reiseleitung nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist, ist der Mangel African Feeling Tours unmittelbar anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Reiseleitung und örtliche Agentur sind nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz anzuerkennen.

    10.2. African Feeling Tours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine wenigstens gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. African Feeling Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

    10.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich bei African Feeling Tours anzuzeigen.

    10.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet African Feeling Tours innerhalb einer angemessenen Frist nach Mangelanzeige keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen.

    Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für den African Feeling Tours erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von African Feeling Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Reisende schuldet African Feeling Tours den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

    10.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von African Feeling Tours nicht zu vertretenden Umstand.

    10.6. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

    11. Vereinbarung nach Geltung des Montrealer Abkommens ( 28.Mai 1999)

    11.1. Der Reisende vereinbart mit dem Reiseveranstalter, dass er die ihm aus dem Montrealer Abkommen zustehenden Rechte, insbesondere die Entschädigung bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen, Überbuchungen, Annullierung von Flügen oder verspäteter Ankunft von Reisegepäck, in erster Linie gegen den ausführenden Luftfrachtführer, d.h. das den Reisenden befördernde Luftfahrtunternehmen, im eigenen Namen geltend macht.

    11.2. Soweit der Reisende Entschädigungsleistungen aufgrund des Montrealer Abkommens oder seiner Durchführungsverordnungen erhält, stimmt er schon jetzt zu, diese Zahlungen auf mögliche Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter gem. Ziffer 11 dieser AGB´s anrechnen zu lassen.

    12. Haftungsbeschränkung

    12.1. Die vertragliche Haftung von African Feeling Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch für die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder African Feeling Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    12.2. African Feeling Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge) und die in der allgemeinen oder konkreten Leistungs-beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

    12.3. African Feeling Tours kann sich auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen, der für einen Leistungsträger aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften gegenüber Schadensersatzansprüchen gilt.

    12.4. Kommt African Feeling Tours die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.

    13. Sonstige Mitwirkungspflichten des Reisenden

    13.1. Die angegebene späteste zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter des Flughafens ist unbedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderung erlischt.

    13.2. Für die Mitnahme von Handgepäck sowie für aufzugebendes Gepäck gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften.

    13.3. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Schiffsführung, Busunternehmen) angezeigt werden. Liegen Diebstahl oder Beraubung vor, ist Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.

    14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

    14.1. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Impf- und Gesundheitsbestimmungen) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

    15. Versicherungen

    15.1. Durch African Feeling Tours sind Sie weder gegen Unfall noch gegen Krankheit versichert. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherung bezüglich Leistungen im Ausland und schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab. Außerdem wird empfohlen, eine Reise-Rücktrittsversicherung mit der Buchung abzuschließen.

    16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

    16.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber:

    African Feeling Tours, PO Box 50860 V&A Waterfront, Kapstadt 8002, Südafrika

    Telefon: 0021 (0)73 519 44 03

    E-Mail: info@Africanfeeling.de

    geltend zu machen.

    African Feeling Tours empfiehlt, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

    16.2. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise.

    16.3. Schweben zwischen dem Reisenden und African Feeling Tours Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder African Feeling Tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

    17. Abtretungsverbot

    17.1. Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ausgeschlossen.

    18. Gerichtsstand

    18.1. Gerichtsstand für Klagen gegen African Feeling Tours ist deren Sitz.

    19. Schlußbestimmungen

    19.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages nicht berührt.

    Stand: September 2006