AGB

Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Reisebedingungen gelten nur für solche Reisen, die von African Feeling Tours als Eigenveranstaltung angeboten werden. Soweit Reisen anderer Reiseveranstalter vermittelt werden, gelten deren Reisebedingungen; für derartige vermittelte Reisen haftet African Feeling Tours nicht als Reiseveranstalter.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Buchung bieten Sie (der Reisende) African Feeling Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch elektronische Datenübermittlung vorgenommen werden. Die Buchung erfolgt auch für alle in der Buchung mit aufgeführtem Reiseteilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch African Feeling Tours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird African Feeling Tours Ihnen eine Reisebestätigung aushändigen. Die Reisebedingungen von African Feeling Tours sind Bestandteil dieses Vertrages.

1.2. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von African Feeling Tours vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie die Annahme oder konkludent z.B. durch Zahlung des Reisepreises erklären.

2. Zahlungen

2.1. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Sofern die Buchung weniger als 2 Monate vor Reiseantritt erfolgt, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhalten Sie die Reiseunterlagen.

3. Leistungen

3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen und Preisangaben in der Reiseausschreibung von African Feeling Tours bestimmt. African Feeling Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Reiseausschreibung zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht von African Feeling Tours wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. African Feeling Tours ist verpflichtet, den Reisenden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Falls wir mal absagen müssen

5.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt wie z. B. politischen Unruhen, Katastrophen etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann African Feeling Tours den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann African Feeling Tours für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

5.2. African Feeling Tours kann bis zu 28 Tagen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie erhalten in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

5.3. African Feeling Tours kann den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages begründet ist. Kündigt African Feeling Tours, so behält sie Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

6. Falls Sie von der Reise zurücktreten müssen

6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. African Feeling Tours kann in diesem Fall Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen und den Ersatzanspruch (Rücktrittspauschale) unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung in folgendem Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

- bis 46 Tage vor Reiseantritt 5% des Reisepreises
- ab dem 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises,
- ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
- am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises.

Sie haben das Recht, vom Reiseveranstalter einen Kostennachweis zu verlangen. Umbuchungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

6.2. Bei Änderungen, Neubuchungen und Stornierungen von Flugtickets, werden nach den Bedingungen der jeweils befördernden Fluggesellschaften Kosten geltend gemacht, die auch bei Nichterscheinen zum Abflug entstehen.

7. Haftungsbeschränkungen

7.1. Die vertragliche Haftung von African Feeling Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

7.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eins Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.2. African Feeling Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge) und die in der Leistungsbeschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

7.3. African Feeling Tours kann sich auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen, der für einen Leistungsträger aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften gegenüber Schadensersatzansprüchen gilt.

8. Wenn Sie während der Reise unzufrieden sind:

8.1. Etwaige Mängel von Reiseleistungen sind unverzüglich der Reiseleitung bzw. African Feeling Tours anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Reiseleitung und Vertragspartner sind nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz anzuerkennen.

8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich bei African Feeling Tours anzuzeigen.

8.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet African Feeling Tours innerhalb einer angemessenen Frist nach Mangelanzeige keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen.

8.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von African Feeling Tours nicht zu vertretenden Umstand.

8.5. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9. Vereinbarung nach Geltung des
Montrealer Abkommens (28.Mai 1999)


9.1. Der Reisende vereinbart mit dem Reiseveranstalter, dass er die ihm aus dem Montrealer Abkommen zustehenden Rechte, insbesondere die Entschädigung bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen, Überbuchungen, Annullierung von Flügen oder verspäteter Ankunft von Reisegepäck, gegen den ausführenden Luftfrachtführer, im eigenen Namen geltend macht.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

10.1. Der Reiseveranstalter informiert über Einreisebedingungen der jeweiligen Reiseländer. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Impf- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

11. Versicherungen

11.1. Durch African Feeling Tours sind Sie weder gegen Unfall noch gegen Krankheit versichert. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherung bezüglich Leistungen im Ausland und schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab. Außerdem wird empfohlen, eine Reise-Rücktrittsversicherung mit der Buchung abzuschließen.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen.

12.2. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise.

Stand: September 2010

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